Hirnleistungstraining in Dortmund
Kognitive Rehabilitation und gezieltes Training zur Förderung von Gedächtnis, Konzentration und geistiger Leistungsfähigkeit im Alltag.
Was ist Hirnleistungstraining?
Das ergotherapeutische Hirnleistungstraining (auch kognitives Training) befasst sich mit dem gezielten Üben und Wiederherstellen von eingeschränkten geistigen Fähigkeiten. Nach Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder bei altersbedingten Abbauprozessen können Gedächtnis, Konzentration, Orientierung und logisches Denken beeinträchtigt sein.
Durch spezifische, oft auch computergestützte Übungen und ein individuell angepasstes Alltagstraining helfen wir Ihnen, Ihre kognitive Leistungsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten. So fördern wir Ihre Selbstständigkeit im häuslichen und beruflichen Umfeld.
Typische Beschwerden & Anwendungsgebiete
Ein Hirnleistungstraining ist besonders angezeigt bei:
- Schlaganfall-Nachsorge
- Demenzielle Erkrankungen und Alzheimer
- Schädel-Hirn-Trauma (SHT) und Hirnverletzungen
- ADHS bei Kindern und Erwachsenen
- Allgemeine Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
- Neurologische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Parkinson)
- Lernstörungen und Orientierungsprobleme
- Verbesserung der Reaktionsgeschwindigkeit
Ihr Behandlungsablauf
Erstgespräch & Kognitive Testung
Zu Beginn der Therapie erfassen wir durch standardisierte Assessments Ihre aktuellen kognitiven Fähigkeiten und ermitteln Ihre persönlichen Defizite und Ressourcen.
Zielgerichtetes Training
Wir führen individuelle Übungen durch – z. B. computergestütztes Training, logische Aufgaben oder Wahrnehmungsübungen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 30-60 Minuten.
Alltagsintegration
Wir erarbeiten mit Ihnen Kompensationsstrategien, um die Anforderungen in Alltag, Schule oder Beruf besser zu meistern, und geben Anleitung zur selbstständigen Weiterführung der Übungen.
Kosten & Rezept
Ein ergotherapeutisches Hirnleistungstraining muss ärztlich (meist von einem Neurologen, Psychiater oder Hausarzt) verordnet werden. Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab. Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich die reguläre Zuzahlung, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor.
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