Sensomotorisch-perzeptive Behandlung in Dortmund
Ganzheitliche Förderung der Sinneswahrnehmung, des Gleichgewichts und der Körperwahrnehmung bei neurologischen und entwicklungsbedingten Störungen.
Was ist die sensomotorisch-perzeptive Behandlung?
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung ist ein spezialisiertes ergotherapeutisches Verfahren, das sich an Menschen richtet, deren Zusammenspiel von Sinneswahrnehmung (Perzeption) und Motorik (Bewegung) gestört ist. Oft tritt dies nach neurologischen Ereignissen auf.
Durch gezielte sensorische Reize und Bewegungsübungen wird das Gehirn trainiert, Reize aus der Umwelt und dem eigenen Körper besser zu verarbeiten. Wir arbeiten intensiv an der Propriozeption (Tiefensensibilität), der Balance und dem Körperschema, um eine sichere Bewegungskoordination im Alltag zu ermöglichen.
Typische Beschwerden & Anwendungsgebiete
Dieses Therapieverfahren wird häufig eingesetzt bei:
- Wahrnehmungsstörungen und Sensibilitätsausfällen
- Gleichgewichtsstörungen und Schwindel
- Neglect und Körperschema-Störungen (z. B. nach Schlaganfall)
- Hemiparese (Halbseitenlähmung)
- Multiple Sklerose (MS) und Morbus Parkinson
- Polyneuropathien (Nervenschädigungen)
- Sensorischen Integrationsstörungen
- Gleichgewichtstraining und Haltungskontrolle
Ihr Behandlungsablauf
Sensomotorische Befunderhebung
Wir testen umfassend Ihre Oberflächen- und Tiefensensibilität, Ihre Reflexe, Ihr Gleichgewicht und Ihre Raumwahrnehmung.
Sensorische Integration
Mit spezifischen Wahrnehmungsübungen, Gleichgewichtstraining und taktilen Reizen stimulieren wir das Nervensystem. Eine Behandlung dauert meist 30–60 Minuten.
Übertrag in den Alltag
Ziel ist es, die neu erlernten oder reaktivierten Wahrnehmungsfähigkeiten sicher in alltagsrelevante Handlungen wie Gehen, Greifen oder die Körperpflege zu integrieren.
Kosten & Rezept
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung ist eine reguläre Kassenleistung und wird von Ihrem Arzt (z. B. Neurologe, Hausarzt, Kinderarzt) verordnet. Die Abrechnung erfolgt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Es fällt lediglich die übliche Zuzahlung für Heilmittel an, sofern keine Befreiung besteht.
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